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SP Frauen Power Winterthur

SP Frauen Power Winterthur 08.03.2003

Referat Frauentag 8. März. 2004 von Gabriella Schmid

Liebe Frauen, liebe solidarische Männer

Wir sind heute hier versammelt, um unsere Wut auszudrücken. Ich möchte über ein weiteres Thema sprechen, das mich wütend macht und das leider ebenfalls noch nichts von seiner Aktualität eingebüsst hat in den letzten Jahren: das Thema der Männergewalt gegen Frauen.

Gerade am vergangenen Samstag ist in der Zeitung über den neusten Bericht von AI zu lesen gewesen. AI berichtet, dass weltweit geschlechtsspezifische Gewalt bei Frauen zwischen 16 und 44 Jahren die häufigste Todesursache sei, noch vor Krebs und Verkehrsunfällen! Und obwohl sich Regierungen und Staaten gemäss den internationalen Abkommen regelmässig verpflichten, geschlechtsspezifische Formen der Gewalt und der Diskriminierung zu ahnden, hat die Gewalt gegen Frauen nicht abgenommen, wie AI feststellt!

Ich möchte den heutigen 8. März 2004 zum Anlass nehmen, einmal kurz inne zu halten und zu fragen, wie die Situation heute bei uns aussieht, ob sich in den letzten Jahren überhaupt etwas verändert und vielleicht auch verbessert hat für gewaltbetroffene Frauen.

Schauen wir kurz zurück:
Vor rund 35 Jahren hat die Frauenbewegung öffentlich gemacht, unter welch massiven Männergewalt viele Frauen zu leiden haben. Es wurden in vielen Städten Frauenhäuser und Beratungsstellen gegründet, um die betroffenen Frauen und Mädchen zu unterstützen und ihre Situation zu verbessern. Im Laufe der Jahre ist von den engagierten Frauen auch immer wieder darauf hingewiesen worden, dass die grösste Gefahr für Frauen und Mädchen statistisch gesehen nicht auf der Strasse oder im dunklen Park lauert, sondern daheim in der Ehe und Familie.

Die meisten Täter sind die Ehemänner, Väter, Brüder usw. dieser Frauen. Irgendwann so Mitte der 90er Jahre ist diese Tatsache dann immer mehr auch in die Köpfe von PolitikerInnen und Fachleuten ausserhalb der Frauenbewegung vorgedrungen, und es wurde endlich möglich, auch strukturell etwas zu verändern. 1993 wurde das OHG in kraft gesetzt, das allen Menschen, die von einer Gewalttat betroffen sind, psychosoziale und unter gewissen Umständen auch finanzielle Unterstützung ermöglicht.

Es wurden ebenfalls wesentliche Verbesserungen im Strafverfahren auch für Opfer von sexualisiertger Gewalt eingeführt. Durch das OHG sind im Kanton Zürich bereits bestehende private Hilfsangebote für gewaltbetroffene Frauen wie die beiden Nottelefone in Winterthur und Zürich aber auch andere, auf eine gesicherte finanzielle Grundlage gestellt und staatlich unterstützt worden.

In den 11 Jahren, seit es dieses Gesetz gibt, hat sich gezeigt, dass weitaus die meisten Gewaltopfer, die bei den Beratungsstellen Hilfe suchen, Frauen und Kinder sind, und viele PolitikerInnen, die am Gesetz mitgearbeitet haben, sind wohl selbst erschrocken über das Ausmass an Gewalt, das seither sichtbar(er) geworden ist. Nicht zuletzt erschrocken sind viele natürlich auch und vielleicht vor allem über die Kosten, die aus dem Gesetz entstanden sind - für die Beratungsstellen, für Entschädigungen und Genugtungssummen, die an Gewaltopfer seither ausbezahlt werden - und bereits sind ja Rufe laut geworden, diese Kosten müssten eingedämmt werden, z. B. durch die Abschaffung der Genugtuung, also der Entschädigung für den erlittenen seelischen Schmerz. Wer spricht denn von den viel massiveren Beträgen, welche uns Steuerzahlerinnen die Gewalttäter kosten?

Eine Studie aus dem Jahr 1997 hat nachgewiesen, dass auch in der Schweiz jede 5. Frau mindestens ein Mal in ihrem Leben Gewalt durch ihren (Ehe-)partner erleiden muss. So wurde es endlich möglich, in verschiedenen Städten Interventionsprojekte und -stellen zu gründen. Diese hatten von Anfang an das Ziel, die Opfer von häuslicher Gewalt (also die Frauen, die von ihren Ehemännern und Partner misshandelt werden) künftig besser zu schützen und die Täter endlich stärker zur Verantwortung zu ziehen.

In Winterthur ist aufgrund eines parlamentarische Vorstosses von zwei SP-Gemeinderätinnen vor einigen Jahren eine Arbeitsgruppe gegründet worden, die VertreterInnen Frauenhaus, Nottelefon, Stadt- und Kantonspolizei, Bezirksanwaltschaft und weitere, an einen "Runden Tisch" gebracht hat. Es war nicht immer einfach, an diesem Tisch eine gemeinsame Sprache zu finden und sich zu einigen, aber immerhin ist es gelungen, dass heute bei der Polizei nicht mehr verharmlosend von "Familienstreitigkeiten", sondern von häuslicher Gewalt gesprochen wird, und dass die Polizei nicht mehr den Auftrag hat, zu vermitteln, sondern heute ermitteln und wenn möglich den gewalttätigen Mann auch mitnehmen muss.

Diese erfreuliche Entwicklung findet inzwischen in vielen Städten und Kantonen statt und hat auch zu verschiedenen Veränderungen in der Gesetzgebung geführt. So ist im letzten Jahr in den Kantonen St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden ein neues Polizeigesetz eingeführt worden, das es der Polizei möglich machen, den Gewalttäter für 10 Tage aus der ehelichen Wohnung zu weisen mit einer Verlängerungsfrist von weiteren 10 Tagen, wenn die Frau Eheschutzmassnahmen ergreift. So etwas wäre vor einigen Jahren in der Schweiz noch undenkbar gewesen und ist sicher ein grosser Erfolg all jener, die mit viel Ausdauer und Hartnäckigkeit dafür gekämpft haben, natürlich hauptsächlich Frauen! Im Kanton Zürich ist ein Gewaltschutzgesetz in Planung, dass ebenfalls Grundlagen für einen besseren Opferschutz schaffen soll, und in Winterthur bietet sich im Moment im Gemeinderat die Chance, mit der neuen Polizeiverordnung ebenfalls die Möglichkeit einer Wegweisung des Gewalttäters aus der gemeinsamen Wohnung zu schaffen.

Leider ist das Departement von SR Hollenstein so zaghaft, dass die Dauer der Wegweisung nur auf 24 Std. festgelegt wird, etwas, was natürlich absolut ungenügend ist und nur eine Alibifunktion hat. Wir versuchen in der Sachkommission noch, diese Frist so weit auszudehnen, wie es ohne kantonale Grundlage halt irgendwie geht, damit die gewaltbetroffenen Frauen wenigstens einen minimalen Schutz erhalten. Am 29. März wird sich in der Kommission zeigen, ob wir den stadträtlichen Vorschlag noch wesentlich verbessern können!

Auch auf Bundesebene tut sich etwas: Dort wird in den nächsten Monaten häusliche Gewalt zum Offizialdelikt und damit endlich auf die gleiche Stufe gestellt wie Gewaltverbrechen ausserhalb der Ehe. Das bedeutet, dass ein Mann, der seine Frau misshandelt, endlich gleich behandelt wird wie einer, der einen anderen Mann z. B. auf der Strasse zusammenschlägt. Durch die Offizialisierung wird zudem von den betroffenen Frauen viel Druck weg genommen, weil sie eine Anzeige nicht mehr zurück ziehen können, was sie bisher leider auf Druck der Täter sehr oft getan haben.

Ende Februar ist ausserdem gerade die Vernehmlassungsfrist für eine Änderung des Zivilgesetzbuches abgelaufen, die ebenfalls einen besseren Schutz der Opfer von häuslicher Gewalt vorsieht. Die Vorlage ist noch unter Frau Bundesrätin Metzler ausgearbeitet worden, wir werden sehen, was der neue Bundesrat Ch. Blocher damit machen wird! Schauen wir ihm auf die Finger und sorgen dafür, dass er das Ganze nicht in der Schublade verschwinden lässt (denn die SVP war wieder einmal die einzige Partei, die sich gegen die Verbesserungen ausgesprochen hat und findet, der rechtliche Schutz für die Gewaltbetroffenen sei bereits jetzt ausreichend!)

Ihr seht also, es hat sich einiges getan in Sachen Gewalt gegen Frauen, einige Verbesserungen konnten erkämpft werden. Trotzdem können wir leider nicht sagen, dass wir am Ziel sind. Gewalt gegen Frauen und Mädchen findet weiterhin in grossem Ausmass statt. Noch immer haben viele Ehemänner, Väter und Vorgesetzte das Gefühl, sie könnten mit ihren Frauen, Töchter oder Angestellten machen, was sie wollen, ohne dafür bestraft zu werden. Noch immer passiert es leider, dass Frauen von ihren Partnern erschossen, erschlagen und vergewaltigt werden, und sie nicht geschützt werden, auch wenn die Gewalt im Umfeld vom Opfer und bei den Behörden bekannt ist, wie in den beiden Fällen, von denen gerade kürzlich wieder in der Presse zu lesen war.

Rund 40 Frauen pro Jahr überleben in der Schweiz die Gewalt ihres Ehemannes nicht! Darum dürfen wir nicht innehalten und uns auf dem Erreichten ausruhen. Wir müssen weiter kämpfen und aufpassen, dass nicht bereits Erkämpftes wieder verloren geht. Der Backlash zeigt sich ja bereits in den zahlreichen Stimmen und Artikeln, die behaupten, Frauen seien ja genau so gewalttätig wie Männer, und sich dabei immer auf die selben paar unbrauchbaren Untersuchungen stützen und damit die Gewalt gegen Frauen erneut verharmlosen. Aufpassen müssen wir auch, dass nicht den Frauenhäusern, Nottelefonen und anderen Opferberatungsstellen künftig die Gelder gekürzt oder gar gestrichen werden mit dem Argument, mit den neuen gesetzlichen Grundlagen seien diese Angebote nun ja nicht mehr nötig und ausserdem müsse der Staat ja sparen.

Seien wir uns bewusst, dass es weiterhin noch viel zu tun gibt, bis Gewalt gegen Frauen endlich ein Ende hat. Erst wenn in unserer Gesellschaft die Macht ausgeglichen auf beide Geschlechter verteilt wird, erst wenn eine tatsächliche Gleichstellung zwischen Frauen und Männern in allen Bereichen herrscht, haben wir eine Chance, dass Männergewalt gegen Frauen gar nicht mehr möglich sein wird! Das ist die Vision, die ich habe, und für die ich zusammen mit euch weiter kämpfen werden!

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