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Reform Finanzausgleich vorantreiben - im Interesse aller!
Beschlussantrag Eingereicht von Barbara Günthard-Maier, namens der FDP-Fraktion; Michael Zeugin, namens der EVP/EDU/GLP-Fraktion; Lilith C. Hübscher, namens der Grünen/ AL-Fraktion und Paul Wernli, namens der SP-Fraktion 22.01.2007Antrag
Dem Kantonsrat wird eine Behördeninitiative eingereicht, mit welcher der Regierungsrat aufgefordert wird, das Finanzausgleichsgesetz so rasch wie möglich einer Reform zu unterziehen mit folgenden Zielen:
- Ersatz des volatilen, unberechenbaren Steuerkraftausgleichs durch einen besser planbaren Ressourcenausgleich
- Ersatz des Steuerfussausgleichs durch ein Instrument, das nicht der Bedingung der Erhebung des Maximalsteuerfusses unterliegt und den Bezügergemeinden die Reservebildung ermöglicht
- Einführung eines Lastenausgleichs für Winterthur
Begründung
Hauptanliegen dieses Vorstosses ist es, im Finanzausgleich die richtigen Anreize zu setzen. Die Gemeindeautonomie soll gestärkt werden. Bezügergemeinden sollen ihre finanzielle Situation mittelfristig aus eigener Kraft verbessern können. Entsprechende Anstrengungen sollen sich auszahlen.
Der geltende Finanzausgleich weist verschiedene Mängel auf. Der horizontale Finanzausgleich, der Steuerkraftausgleich ist äusserst volatil und sowohl für Gebergemeinden wie Bezüger nicht verlässlich zu planen und budgetieren. Erst im Sommer des Rechnungsjahres kann er berechnet und festgesetzt werden, was regelmässig zu grossen Abweichungen gegenüber dem Voranschlag führt.
Der vertikale Finanzausgleich, der Steuerfussausgleich ist mit falschen Anreizen belastet. Er schränkt die Gemeindeautonomie ein. Der Kanton ist befugt auf den Voranschlag von Bezügergemeinden Einfluss zu nehmen, somit festzulegen, ob und wie einzelne Aufgaben erfüllt werden. Nachdem der Steuerfussausgleich als Defizitabdeckung konzipiert ist, fördert und belohnt er Sparanstrengungen der Gemeinde nicht. Er verunmöglicht zudem den Bezügergemeinden die Bildung von Reserven, weil ein Ertragsüberschuss an den Kanton abzuführen ist, respektive vollumfänglich vom zugesprochenen Steuerfussausgleich in Abzug gebracht wird. Er verhindert oder erschwert deshalb bei den Nehmergemeinden eine Verbesserung der finanziellen Lage aus eigener Kraft.
Es fehlt für die Städte (ausser der Stadt Zürich) eine Lastenabgeltung. Grössere Städte erbringen in der Regel erhebliche zentralörtliche Leistungen für ihre Region, vor allem in den Bereichen soziale Wohlfahrt, Sicherheit, Gesundheit, Verkehr und Kultur. Diese werden nicht abgegolten respektive nur über den Steuerfussausgleich, der dafür geschaffen wurde, finanzschwachen Gemeinden die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen und an einschränkende Bedingungen geknüpft ist.
Die Mängel des geltenden Finanzausgleichssystems sind schon lange erkannt. Bereits im Jahre 2001 wurde deshalb die Reform des Finanzausgleiches in Auftrag gegeben. Ein neues Modell wurde 2004 in der Vernehmlassung kritisiert. Gestützt auf die Studie des lnstituts für Finanzwissenschaft der Universität St. Gallen hat der Regierungsrat die Fortsetzung des Reformprojekts beschlossen. Bereits Mitte Juli 2006 hätte ein Neues Modell vorliegen sollen. Der Regierungsrat wird aufgefordert, im Interesse aller am Finanzausgleich Beteiligten - Geber- und Nehmergemeinden - die Reformarbeiten unverzüglich fortzusetzen und ein Modell vorzulegen, das die beantragten Kriterien umsetzt. Paul Wernli |
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