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Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs bleibt öffentlich
Motion 12.03.2007Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeinderat eine Revision der allgemeinen Polizeiverordnung vorzulegen. Es ist festzulegen, dass die Kontrolle des ruhenden Verkehrs durch Polizeiorgane vorgenommen wird. Als Ausnahme, zum Beispiel bei einmaligen Ereignissen oder besonderen Veranstaltungen, soll die Aufgabe delegiert werden können.
Begründung
Obwohl verschiedene Parteien mehrfach deklariert haben, dass sie eine Auslagerung der Kontrolle des ruhenden Verkehrs an Private ablehnen, hält das Departement Sicherheit und Umwelt an diesem Vorhaben teilweise fest. Betroffen sind die uniformierten VerkehrsbeamtInnen, die durch die Auslagerung ihre Funktion verlieren. Immerhin möchte der Stadtrat die Kontrolle im Stadtzentrum auch künftig bei den Polizeiorganen belassen. Dieses Entgegenkommen ist jedoch ungenügend, trägt doch die Präsenz von uniformierten BeamtInnen in den Quartieren zum subjektiven Sicherheitsempfinden der Bevölkerung bei.
Die Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten soll grundsätzlich öffentlichen Organen vorbehalten bleiben. Dies dient der Rechtssicherheit aber auch der Akzeptanz der Entscheidungen. Die Funktion der Verkehrsbeamtin ist für viele Arbeitnehmerinnen eine interessante Arbeit, die diese teilweise seit Jahren ausüben. Es besteht kein Grund, sich von diesen Angestellten zu trennen oder ihre Funktion innerhalb der Stadt zu streichen. Einsparungen durch die Privatisierung sind nur über eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zu realisieren. Die Angestellten haben jedoch ihren Sparbeitrag im Rahmen des Programms win.03 geleistet.
Die Vorschrift, dass die Kontrolle des ruhenden Verkehrs von den öffentlichen Organen durchgeführt wird, soll nicht absolut in jedem Fall gelten. Insbesondere bei Grossveranstaltungen kann eine Delegation an Private sinnvoll sein. Daher soll diese Möglichkeit im Ausnahmefall bestehen bleiben. David Hauser |
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