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Investition in Anlagen zwecks Produktion erneuerbaren Energien

Motion
24.09.2007

Text:
Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeinderat eine Weisung zu unterbreiten, welche den Bau von Windparks oder Solaranlagen, möglichst regional, in der Schweiz beinhaltet. Bei Windanlagen ist von einer Mindestleistung von mindestens 15 MW auszugehen, der Standort der Anlage bzw. der Anlagen hat sich nach dem Konzept Windenergie Schweiz definierten Standorten zu richten. Solaranlagen sollen ebenfalls eine zu definierende Mindestleistung erbringen, bezgl. Leistung und Standort beinhaltet die Weisung Vorschläge seitens des Stadtrates.

Begründung:
Die Stadtwerke Winterthur sind einer nachhaltigen Energieversorgung verpflichtet. Neben dem auf freiwilliger Basis eingerichtetem Klimafond müssen die Stadtwerke den Anteil an Strom aus erneuerbaren Energiequellen erhöhen. So ist es erklärtes Ziel der Energiepolitik des Bundesrates, mit dem Programm EnergieSchweiz bis ins Jahr 2010 zusätzlich 500 GWh Strom aus erneuerbaren Energien zu produzieren.

Es besteht nachweislich ein grosser Handlungsbedarf, wird mehr produziert werden auch im Angebot für die Kundschaft die Preise für Oekostrom tragbar und vergleichbar mit den konventionellen Produktionsarten. Windkraft z.B. ist eine äusserst saubere Stromproduktionsart, zudem liegen die Stromgestehungskosten von 8 -20 Rp./kWh im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energiequellen sehr tief.

In den sowohl in Bezug auf ihre Fläche wie auch topographisch vergleichbaren Regionen Oesterreich und Baden-Württemberg wird im Vergleich zur Schweiz ein Vielfaches an erneuerbaren Energien produziert. Zum Beispiel bei der Wind kraft; im Jahre 2005 waren in der Schweiz gesamthaft nur 11.6 MW Windenergieleistung installiert, in Baden-Württemberg hingegen 260 MW, in Oesterreich sogar 819 MW. Der Gemeinderat der Stadt Zürich hat am 12.9.2007 mit einer deutlichen Mehrheit von 83:23 Stimmen beschlossen, mit einem Rahmenkredit 20 Millionen Franken in Windkraft zu investieren.

Urs Böni

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