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Jugendmotion
Postulat 01.02.2010Text:
Der Stadtrat wird eingeladen, die Möglichkeit zur Einführung einer Jugendmotion bzw. eines Jugendpostulates analog der Jugendmotion in Bern in der Stadt Winterthur zu prüfen.
Begründung:
Die Stimm- und Wahlbeteiligung von jungen Erwachsenen ist auch in Winterthur eher gering. Es macht Sinn, Jugendlichen bereits vor Erreichen der Volljährigkeit zu zeigen, dass man mit politischem Engagement etwas bewirken kann und die Gesellschaft mitprägen kann.
Das Beispiel von Bern sieht so aus, dass Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren zusammen mit 40 Mitunterzeichnenden eine Motion bei der Stadtregierung einreichen können. Die Regierung muss innerhalb von 3 Monaten dem Parlament einen Bericht zur Motion vorlegen, sowie eine Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung aussprechen. Das Parlament entscheidet dann über den Antrag.
Mit der Einführung einer Jugendmotion kann die Stadt Winterthur Jugendlichen politische Prozesse näher bringen und sie motivieren, sich für ihre Stadt zu engagieren. Christa Benz |
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