Ja zum Gesundheitsgesetz - Nein zur für Winterthur schädlichen Abschaffung der Handänderungssteuer
Die Delegiertenversammlung der SP Winterthur hat nach einer kontradiktorischen Debatte mit je einer Vertretung der Ärzte und der Apotheker die Ja-Parole zum Gesundheitsgesetz beschlossen, zu dem die Kantonalpartei Stimmfreigabe beschlossen hat. Das vorliegende Gesetz sei eine ausgewogene Lösung und berücksichtige die Bedürfnisse von Städten und ländlichen Gemeinden.
Dagegen hätte die Abschaffung der Handänderungssteuern verheerende Folgen für die Stadt Winterthur: Über 7 Millionen Franken würden durch diese einseitige Änderung zugunsten der Hauseigentümer der Stadtkasse verloren gehen, dies entspricht rund 5 Steuerprozenten.
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29.10.2003 Nein zur Abschaffung der Handänderungssteuer
Abstimmung 30.11.2003
Volksinitiative «Schluss mit amtlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer»
Am 30. November kommt die Initiative des Hauseigentümerverbandes zur Abschaffung der Handänderungssteuer zur Abstimmung. Die Handänderungssteuer fällt bei einem Eigentumswechsel eines Grundstückes an und beträgt 1 bis 1.5 Prozent des Verkaufspreises. Die Einnahmen gehen vollständig an die Gemeinden; sie betragen bis zu 6.5 Prozent der Steuereinnahmen und sind daher von grosser Bedeutung für die Gemeinden.
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